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Wichtiger Eckpunkt des EU-Pakets vom 23.1.2008 zur Realisierung der 20-20-20-Ziele ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien (REN) mittels einer Richtlinie, die national umzusetzen ist. Hierzu liegt ein Entwurf vor. Auch wenn es noch Auseinandersetzungen um die Alternative eines EU-weiten einheitlichen Systems auf Basis eines Quoten-/Zertifikatehandels versus nationaler Fördersysteme gibt, ist davon auszugehen, dass letztlich eine Koexistenz der EEG-artigen und der Quoten-Ansätze auf mitgliedstaatlicher Ebene möglich sein wird. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden nach innovativen Optionen gefragt, die die neue Rechtslage auf EU-Ebene für die mitgliedstaatliche Umsetzung bietet.
Gerhard Scherhorn fordert in seinem Artikel die Entwicklung eines Kanons von ethischen Kriterien für Geldanlagen, der neben Nachhaltigkeitskriterien für die Natur- und Sozialverträglichkeit auch die Menschenrechte, die kaufmännische Ethik, die politische Fairness und elementare Moralvorschriften berücksichtigt. Hätte es dies schon gegeben, so Scherhorn in seinem Artikel, wäre es weder zu der chaotischen Liberalisierung der Finanzmärkte noch zur derzeitigen Krise gekommen. Das ökonomische Motiv der Gewinnmaximierung dürfe erst wieder Regie führen, wenn sichergestellt ist, dass nur noch nach ethischen Richtlinien investiert wird.
Durch zunehmenden Wettbewerb und steigende Anforderungen in den Bereichen Klimaschutz und Qualitätssicherung stellt sich für kommunale Versorgungsunternehmen immer öfter die Frage, wie
sie auch in Zukunft noch am Markt agieren können. Mit unterschiedlichen strategischen Maßnahmen kann die Daseinsvorsorge auf kommunaler Ebene gesichert und ausgebaut werden.