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Altfahrzeuge enthalten sowohl Schadstoffe als auch Wertstoffe und sind daher nach den Vorgaben der Altfahrzeugverordnung ordnungsgemäß zu behandeln und zu verwerten. Gefahren für die Umwelt können so vermieden und Wertstoffe zurückgewonnen werden. Dementsprechend ist es wichtig, dass die ordnungsgemäße Behandlung und Verwertung von Altfahrzeugen auch belegt werden kann. Grundlegend ist vor diesem Hintergrund, dass nachvollziehbar ist, wo Fahrzeuge verbleiben, die außer Betrieb gesetzt und in Deutschland nicht wieder zum Straßenverkehr zugelassen werden. Mit den vorliegenden statistischen Angaben war dies in den letzten Jahren nur teilweise möglich. Beispielsweise war vor Projektbeginn für das Jahr 2013 der Verbleib von 1,18 Millionen Fahrzeugen nicht aufklärbar. Ziel des Vorhabens war es daher, den Verbleib von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen möglichst lückenlos aufzuklären. Darauf aufbauend erarbeiteten die Autoren Vorschläge, um die Datenlage dauerhaft zu verbessern.
Kunststoffabfälle, die nach dem Gebrauch von Kunststoffprodukten anfallen, werden in Deutschland noch immer überwiegend energetisch verwertet. Hemmnisse für eine werkstoffliche Verwertung sind zum Beispiel Zusatzstoffe, die die Recyclingfähigkeit einschränken, die zunehmende Verwendung von Verbunden, die gemischte Sammlung und die mangelnde Wirtschaftlichkeit. Ziel dieses Projektes ist, für die nach dem Gebrauch im Gewerbe und bei Haushalten anfallenden Kunststoffabfälle und ggf. weitere Wertstoffe die Frage zu beantworten, ob und unter welchen Randbedingungen diese dem Restabfall oder derzeit energetisch genutzten Fraktionen entzogen und so die werkstoffliche Verwertung gesteigert werden kann. Das Projekt entwickelt einen integrierten Policymix, der sowohl beim Angebot, der Nachfrage als auch den Marktbedingungen für den Einsatz von Sekundärkunststoffen ansetzt.