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Der Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls hat eine zweifache Zielsetzung. Erstens soll damit den Industrieländern erlaubt werden, in emissionssparende Projekte in Entwicklungsländern zu investieren und sich die so erzielte Emissionsreduktion auf ihre Kyoto-Ziele anzurechnen. Denn dort sind Emissionsreduktionen oft kostengünstiger zu erzielen als in Industrieländern. Zweitens sollen die CDM-Projekte zur nachhaltigen Entwicklung der Gastgeberländer beitragen. Inzwischen sind weltweit über 2.000 CDM-Projekte genehmigt und weitere Tausende sind beantragt. Der Mechanismus hat damit eine Dimension erreicht, in der er wesentliche Wirkungen auslösen kann - zum Positiven oder zum Negativen. Laut Kyoto-Protokoll sind die beiden oben genannten Ziele gleichrangig. Es wird jedoch nur der Aspekt der erzielten Emissionsreduktionen durch ein internationales Verfahren reguliert und überwacht. Die Entscheidung, ob ein Projekt zur nachhaltigen Entwicklung beiträgt, obliegt allein den Gastgeberländern, die bisher jegliche Vorschläge, auch für diese Frage ein internationales Verfahren einzurichten, abgelehnt hatten. Jedes Entwicklungsland hat daher ganz eigene Kriterien für die Bewertung der Nachhaltigkeit seiner Projekte entwickelt, doch meist ohne die erforderlichen Kapazitäten, um Projekte wirklich zu prüfen.
Die hier vorgestellte Diplomarbeit von Bea Wittger untersucht diese Problematik am Beispiel Brasilien. Brasilien beheimatet weltweit die drittmeisten CDM-Projekte und hat den Ruf, ein besonders gründliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Doch auch in der brasilianischen Zivilgesellschaft wird teils harsche Kritik am CDM geübt. Die Diplomarbeit wurde an der Universität zu Köln vorgelegt und von Wolfgang Sterk betreut. Sie nimmt eine detaillierte Analyse der brasilianischen Genehmigungsverfahren und -praxis vor, erstens anhand ihrer inhärenten Konsistenz und Stringenz und zweitens anhand von zwei Projektbeispielen.
Das vorliegende Diskussionspapier leistet einen Beitrag zur Bewertung der Option "Biomethan zur Einspeisung ins Erdgasnetz", indem die Treibhausgasbilanz der Prozesskette sowie die Umwelteffekte durch den Anbau der Substrate detailliert untersucht werden. Die Ergebnisse werden durch laufende weitere Arbeiten der Autoren in den größeren Kontext der umfassenden Untersuchung und Bewertung der Rolle von Biomethan im zukünftigen Energiesystem eingeordnet. Die Kenntnis der Klima- und Umwelteffekte von Biomethan bildet einen wichtigen Baustein in der ganzheitlichen Bewertung. Biogas kann aus Fermentation verschiedener feuchter Biomasse erzeugt werden. Nach der Aufbereitung (im Wesentlichen bestehend aus Entschwefelung, Trocknung und CO2-Abtrennung) spricht man von Biomethan, das als vollständiges Erdgas-Substitut ins Erdgasnetz eingespeist werden kann, um für alle Erdgasanwendungen zur Verfügung zu stehen.
Im Rahmen der hier vorgestellten Arbeiten sind für fünf Standorte in Deutschland regional angepasste Fruchtfolgen untersucht worden, in denen neben gängigen Ackerfrüchten auch Biogassubstrate angebaut werden können. Die betrachteten Substrate umfassen neben Mais auch Futterroggen und Futterhirse, Ganzpflanzensilage aus Wintergerste und Wintertriticale, ein Gemisch aus Mais und Sonnenblumen sowie das Ackergras Landsberger Gemenge. An den Standorten wurden die Auswirkungen auf die Humusbilanz, die Bodenbedeckung (Erosionsschutz) sowie die Biodiversität betrachtet. Im Ergebnis sind durch die Erzeugung von Biogassubstraten nach guter landwirtschaftlicher Praxis keine negativen Umweltwirkungen zu erwarten.
Für die Ermittlung der Treibhausgasemissionen der Biomethanbereitstellung wird zwischen zwei Anlagentypen unterschieden: (1) einer großmaßstäblich geführten Anlage nach heutigem "Stand der Technik", die eine durchschnittlich effektive Biogasanlage im Jahr 2008 im industriellen Maßstab abbildet und (2) einer Anlage, die als "Optimierte Technik" das aus heutiger Sicht und für die nahe Zukunft denkbare Optimierungspotenzial so weit wie möglich ausschöpft. Im Vergleich zum erstgenannten Anlagentyp können die THG-Emissionen durch die optimierte Technik um rund 30 % von 97 g CO2äq/kWh auf 67 g CO2äq/kWh reduziert werden. Kleinere und ältere Biogasanlagen sind im Rahmen dieser Arbeiten nicht näher untersucht worden; ihre Emissionsfaktoren können durchaus von den hier vorgestellten Ergebnissen abweichen.
Im mittelfristigen Ausblick bis 2030 kann aus der Betrachtung des bereits erzielten Fortschritts von der Anlagenkonfiguration nach dem heutigen Stand der Technik zur optimierten Technik eine THG-Bilanz der großmaßstäblichen und industriellen Biomethanerzeugung von rund 53 g CO2äq/kWh abgeschätzt werden. Das Optimierungspotenzial liegt dabei hauptsächlich noch im übergreifenden Prozessmanagement.
Sowohl im Energiewirtschaftsrecht als auch im Umweltinformationsrecht existieren seit wenigen Jahren Instrumente zur aktiven Verbreitung bestimmter umweltbezogener Informationen. Die Stromkennzeichnung nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz und die Pflicht zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen nach § 10 Umweltinformationsgesetz können als Instrumente betrachtet werden, die dem Umweltschutz als übergeordnetem Ziel zu dienen bestimmt sind. Informatorische Instrumente erlangen immer mehr Bedeutung im umweltpolitischen Instrumentenmix. Doch die Anhäufung immer neuer Instrumente zur Erreichung bestimmter Umweltziele kann schnell zu Reaktanzen seitens der Adressaten führen. Das wiederum hätte Zielerreichungsdefizite zur Folge. Derartige Defizite werden für das Umweltrecht seit Langem beklagt.
Die Autorin geht folgenden Fragen nach: Kann mithilfe der aktiven Verbreitung umweltbezogener Informationen tatsächlich zum Umweltschutz beigetragen werden und, falls ja, auf welchem Wege? Wo liegen Ansatzpunkte für Restriktionen? Wie sind die Instrumente im Hinblick auf ihre umweltschützerische Leistungsfähigkeit jeweils zu bewerten? Eignen sich informatorische Instrumente gar zum Abbau des Zielerreichungsdefizits oder wirken sie eher verstärkend? Welche rechtspolitischen Forderungen lassen sich aufgrund eventueller Defizite ableiten?
Neben der eigentlichen Bewertung analysiert die Autorin die Regelungsinhalte der zu untersuchenden Instrumente und trägt damit zur Ergänzung der vorliegenden Kommentarliteratur bei. Des Weiteren entwickelt sie ein umfassendes Set an Kriterien zur Bewertung umweltpolitischer Instrumente, das als Grundlage für andere Bewertungsprozesse dienen kann. Das Buch richtet sich an gesetzgebende Körperschaften, Politikberater, Umweltökonomen, Rechtswissenschaftler, Politikwissenschaftler sowie Umweltsoziologen.
Seit der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls gilt die Etablierung eines harmonisierten internationalen Emissionshandelssystems Vielen als wesentliches Instrument im Kampf gegen den Klimawandel. So ist dies eines der Hauptziele der internationalen Klimapolitik der EU. Tatsächlich gestaltet sich die direkte Verknüpfung der verschiedenen Emissionshandelssysteme jedoch schwierig. Zu unterschiedlich sind die Mechanismen und Ziele, wie anhand verschiedener Beispiele deutlich wird. In der Praxis ist daher zunächst eher ein Mosaik mehr oder weniger stark voneinander abweichender nationaler Systeme zu erwarten. Deren indirekte Verbindung über die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls (JI und CDM) könnte jedoch für eine Angleichung der Zertifikatpreise sorgen.
Systemlösung Erdgas
(2010)