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Energieeinsparung ist angesagt - auch in öffentlichen Gebäuden. Das größte Problem für eine Umsetzung des vernünftigen Gedankens stellt zumeist der öffentliche Haushalt dar, denn eine energetische Sanierung will finanziert sein und die Kassen sind leer. Für mehrere Schulgebäude in Nordrhein-Westfalen wird seit einigen Jahren mit Erfolg ein Finanzierungsmodell angewandt, das privates Kapital einsetzt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger investieren in Solar- und Sparmaßnahmen und erhalten im Verlauf der Projektlaufzeit über die realisierten Energiekosteneinsparungen ihr Kapital (plus Rendite) zurück. Die erfolgreichen "Solar&Spar"-Pilotprojekte des Wuppertal Instituts zeigen inzwischen, dass der Modellversuch praxistauglich ist.
Kommunaler Klimaschutz boomt
(2008)
Dieser Spartenband beinhaltet die wichtigsten Ergebnisse, die im Rahmen der Forschungspartnerschaft INFRAFUTUR in der Sparte Energie erarbeitet worden sind. In insgesamt 14 Kapiteln, die dem logischen Aufbau der Untersuchungen in der dreijährigen Partnerschaft folgen, werden für die Sparte Energie die Perspektiven dezentraler Infrastrukturen im Spannungsfeld von Wettbewerb, Klimaschutz und Qualität aufgezeigt. Schwerpunkt des Projektes war eine SWOT-Analyse, d.h. eine umfangreiche Analyse der Vor- und Nachteile einer dezentralen Organisation der Infrastrukturdienstleistungen sowie der Chancen und Gefahren für verschiedene kommunale Unternehmenstypen. Die Ergebnisse bildeten die Basis für die Strategieentwicklung, die in den Kapiteln 13 und 14 dargestellt wird. Um relevante Strategien für die beteiligten Praxispartner entwickeln zu können - trotz (zum Teil erheblicher) Unterschiede in den örtlichen und regionalen Gegebenheiten kommunaler Unternehmen der Energiewirtschaft - wurden drei idealtypische kommunale Unternehmenstypen als Referenzpunkt definiert.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat das Wuppertal Institut zusammen mit dem Büro Ö-quadrat einen Tarifvorschlag für Strom hinsichtlich seiner Auswirkungen begutachtet. Zielsetzung dieses Gutachtens war es einerseits herauszuarbeiten, ob der Tarifvorschlag unter der Bedingung, dass die Einführung des Tarifs für den jeweiligen Stromanbieter insgesamt erlösneutral gestaltet wird, nachhaltig zu einer finanziellen Entlastung der einkommensschwachen Haushalte beitragen kann. Andererseits wurde analysiert, ob der Vorschlag auch mit Klimaschutzerfordernissen und einer Gesamtstrategie zum Umbau der Energieversorgung kompatibel ist, die eine Umstellung auf regenerative Energien beinhaltet sowie eine deutliche Steigerung der Endenergieeffizienz vorsieht. Ergebnis: Die verpflichtende Einführung von "Stromspartarifen" ist nicht geeignet, einkommensschwache Haushalte bei Energiepreissteigerungen zu entlasten und gibt keinen Anreiz zur Stromeinsparung. Das Gutachten weist auf eine Fülle von Schwächen bei den vorgeschlagenen Tarifmodellen hin.