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Im Herbst 2001 veröffentlichte Bundeswirtschaftsminister Werner Müller einen viel diskutierten Energiebericht. Neben einer Bestandsaufnahme der deutschen Energie- und Klimapolitik befasst er sich auch mit einer Analyse der zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Energiesystems. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob und wenn ja, zu welchem Preis eine über das bisher von der Bundesregierung beschlossene Maß hinausgehende Minderung der CO2-Emissionen möglich ist. Referenzpunkt ist das Ziel, im Jahr 2020 eine CO2-Reduktion von 40 Prozent gegenüber dem Niveau des Jahres 1990 zu erreichen. In seinen Zukunftsaussagen basiert der Energiebericht im Wesentlichen auf einer Untersuchung von Prognos/EWI/Bremer Energieinstitut aus dem Frühjahr 2001. Der Energiebericht will mit dieser Zukunftsbetrachtung einen Beitrag zum energiepolitischen Diskurs leisten und eine intensive Diskussion entfachen. Das Wuppertal Institut stellt sich dieser Aufforderung mit vorliegender Antwort. Dabei sollen die Aussagen und Schlussfolgerungen des Energieberichts kritisch hinterfragt und eigenen Überlegungen gegenübergestellt werden.
"Aktualisierte Erklärung der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge" : Große Worte, keine Taten?
(1997)
Das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie schlägt in Kooperation mit dem Freiburger Büro Ö-quadrat ein konkretes Verfahren vor, um Stromanbieter und ihre Unternehmensentwicklung anhand ökologischer, ökonomischer, sozialer und kultureller Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung zu bewerten ("Versorger-Test"). Dabei wird der umfassende Anspruch verfolgt, - Verbraucher-Interessen gerecht zu werden, - die Transparenz der Angebote und Anbieter im liberalisierten Strommarkt zu erhöhen, - Stromkunden zum Stromwechsel zu positiv bewerteten Energieunternehmen und gleichzeitig - Stromanbieter zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu animieren und - damit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung der Energiemärkte zu leisten. Somit greift der "Versorger-Test" die durch die Liberalisierung geschaffene Freiheit der Stromanbieter-Wahl auf. Er unterstützt die Konsumenten-Souveränität der Verbraucher. Gleichzeitig unterstützt er Energieunternehmen auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung und ermöglicht ihnen, ihre ökologische Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen und ihre Marktchancen entsprechend zu verbessern.