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Die atompolitische Wende der Bundesregierung hatte zahlreichen Spekulationen und Befürchtungen Raum gegeben. Es wurde gemutmaßt, dass Deutschland zum Nettostromimporteur werden könnte, sollten die Kraftwerke (wie im Sommer 2011 beschlossen) dauerhaft außer Betrieb bleiben. Darüber hinaus nahm man an, dass die in Deutschland entfallende Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke oder durch Importe aus französischen oder tschechischen Atomkraftwerken ersetzt würde und dass Strompreise sowie CO2-Emissionen deutlich ansteigen würden. Inzwischen liegen vorläufige Energiebilanzen und Marktdaten für das Jahr 2011 vor, die viele dieser Befürchtungen widerlegen. Der hier vorgenommene Ausblick auf die mögliche Entwicklung in den kommenden Jahren zeigt zudem, dass die Bilanz von 2011 keine Momentaufnahme sein muss, sondern dass der gegenüber 2010 wegfallende Kernenergiestrom - bilanziell gesehen - voraussichtlich bereits ab 2013 allein durch eine erhöhte regenerative Stromerzeugung kompensiert werden kann.
Bis zum Jahr 2050 ist in Deutschland ein ausreichender Klima- und Ressourcenschutz technisch möglich und für die Volkswirtschaft vorteilhafter als eine Referenzentwicklung ("business as usual"): Das ist die Kernbotschaft, die von einer Vielzahl vorliegender Langfrist-Energieszenarien ausgeht. Auch das aktuelle Energiekonzept (September 2010) der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP formuliert - gestützt auf Szenarien - quantifizierte Leitziele, die noch vor einigen Jahren als ökologische Utopien abgetan worden wären. Ist die Energiepolitik also auf einem guten Weg? Wie weit tragen die Techniken für Energieeffizienz und Erneuerbare? Ist effizient auch suffizient? Dieser Beitrag beantwortet diese Fragen mit drei Thesen. Erstens: Die Integration von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien ist "die Brücke" zur Nachhaltigkeit. Zweitens: Die volkswirtschaftlich attraktiven Synergien zwischen Ressourcen- und Energieeffizienz müssen gehoben werden. Drittens: Eine Strategie für mehr Ressourceneffizienz muss in eine "Kultur der Genügsamkeit" eingebettet werden.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hatte sich 2010 in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, einen Klimaschutzplan zu entwickeln, der die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele, inklusive von Zwischenzielen, konkret benennt.
Die Eckpunkte des Klimaschutzplanes wurden im Entwurf des Klimaschutzgesetzes (Landesregierung NRW 2011) beschrieben.
Grundlage der inhaltlichen Bearbeitung des Klimaschutzplanes ist eine szenariogestützte Auswahl notwendiger Klimaschutzstrategien und Klimaschutzmaßnahmen für NRW, durch welche die Klimaschutzziele der Landesregierung erreicht werden können. Für die Modellerstellung und die Diskussion von Klimaschutzmaßnahmen in den sektoralen Arbeitsgruppen zur Erstellung des Klimaschutzplanes waren umfangreiche Vorarbeiten notwendig. Dazu gehörte zentral eine Übersicht über die Emissionsminderungs- und Energieeffizienzpotenziale der einzelnen Sektoren in NRW. Dies ist auch explizit im Entwurf des Klimaschutzgesetzes unter § 6 gefordert. Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit zur Erstellung des Klimaschutzplanes war es nicht möglich, eine eigene umfassende Potenzialuntersuchung für ganz Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Deswegen wurde im ersten Schritt ein Literaturscreening durchgeführt, in dem dargestellt wird, welche Potenzialuntersuchungen es für NRW in den einzelnen Sektoren gibt. Für diejenigen Bereiche, für die keine expliziten Untersuchungen für den Raum Nordrhein-Westfalen vorliegen, werden nationale Quellen herangezogen.
Aus der Literaturübersicht wurden die wichtigsten sektoralen Treibhausgasminderungs- und Effizienzpotenziale herausgezogen und so aufbereitet, dass sie im THG-Modell und als Vorlage für die sektoralen Arbeitsgruppen dienen können.