Zukünftige Energie- und Industriesysteme
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Deutschlands Haushalte werden, zu Beheizungszwecken, zu 70 % leitungsgebunden versorgt: 50 % mit Erdgas und 14 % mit Fernwärme; 5 % mit Elektrizität, davon je die Hälfte noch mit Nachtspeicherheizung, die andere Hälfte mit Wärmepumpen. So war es 2021. So wird es in Zukunft nicht sein, denn Erdgas ist ein Energieträger fossiler Herkunft. Dessen Nutzung geht in den nächsten beiden Jahrzehnten gen Null. Die Frage ist, was das für die Erdgasleitungen in Deutschland bedeutet.
Aufbruch zur strategischen Autonomie der EU in der Kriegsführung mit Mitteln wirtschaftlichen Zwangs
(2021)
Die geopolitische Situation ist im Umbruch. Wir sind im Übergang zu einer multipolaren Situation, die Hegemonialkonkurrenten organisieren sich in Blöcken. Die Stratifizierung des Raumes der Wirtschaft, "Globalisierung" genannt, verliert ihre Basis, die strikte Trennung von der Politik der Hegemonialkonkurrenten. Wirtschaft wird nun in Dienst genommen für politische Ziele. Das erfordert Aufrüstung in Mitteln der Wirtschaftskriegsführung. China und die USA sind darin weit vorangegangen. Die EU hat entschieden, ihrerseits nachzurüsten, um auf Augenhöhe zu kommen.
Gas auf dem Weg zur Klimaneutralität : Abschied von der erdgasfixierten europäischen Gaswirtschaft
(2020)
Die Forcierung des Wandels der Prozessqualität von Gas hin zu klimaneutralem Gas steht an, das wird auch gegenwärtig an mehreren Stellen vorbereitet. Diese Initiativen haben komplementär zueinander zu sein, die Komposition der Maßnahmen aber ist noch nicht stimmig. Die Abstimmung in einem umfassenden Masterplan fehlt.
Klimaneutralität wird im Zuge des Pariser Klimaabkommens zur politischen Zielgröße. Die Nationalstaaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, müssen regeln, wie sie das Ziel erreichen möchten. Das deutsche Klimaschutzgesetz unterscheidet dabei zwischen "klimaneutral" und "treibhausgasneutral". Das kann zu Missverständnissen führen, kann aber auch sinnvoll sein.
Der heutige energetische Sanierungsbedarf des Gebäudebestands in Deutschland ist ein über Jahrzehnte qua irregeleiteter Auslegung produzierter. Inzwischen hat der technische Fortschritt erreicht, was zu erwarten war: Das Null-Energie-Haus, sogar das Plus-Energie-Haus sind heute möglich geworden. Beide sind auch "wirtschaftlich" - sofern man neu baut. Und selbstverständlich nur bei einem geklärten Verständnis von "wirtschaftlich", insbesondere im anstehenden Gebäude-Energie-Gesetz (GEG).
Obwohl viele der aktuellen Herausforderungen im Bereich der Energieversorgung eine internationale Dimension haben bzw. nur international gelöst werden können, ist die internationale Energiepolitik bis heute ein weitgehend ungesteuerter Politikbereich. Im letzten Jahrzehnt entwickelten sich zwar neue globale Kooperationsstrukturen und Initiativen, der Weg zu einer multilateralen, globalen Governance-Struktur, die zentrale Impulse für die gemeinsame Etablierung international geltender Normen und Regeln geben könnte, ist aber noch weit. Der Artikel führt in die aktuellen Entwicklungen ein und diskutiert die verbleibenden Herausforderungen.
Die EnEV ist eine Vorgabe, welche die alternativen Optionen zur Bestimmung des Energiebedarfs und seiner unterschiedlichen Deckungsoptionen mittels einer Metrik, dem ausgelösten Primärenergiebedarf - die Intention gemäß EPBD - bzw. dem ausgelösten nicht-erneuerbaren Energiebedarf - so die EnEV-Adaptation -, vergleichbar macht. Sie normiert somit ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Optionen. Die beiden herausgestellten Entscheidungen, die EnEV-Adaptation und die Entscheidung, den Primärenergiefaktor PEFne gegen Null konvergieren zu lassen, verändern somit Wettbewerbsverhältnisse. Der Diskussionsbeitrag geht den damit im Zusammenhang stehenden Fragen nach.
Das BMUB bereitet eine Novellierung der energieökonomischen Gebäuderichtlinie (EnEV) in Deutschland vor, EnEG/EnEV und EEWärmeG sollen zusammengeführt werden. Hintergrund ist ein Auftrag aus der Europäischen Gebäuderichtlinie. Danach muss ab 2021 das (Fast-)Null-Energie-Gebäude der Standard (bei Neubauten) sein - für Gebäude der Öffentlichen Hand gilt das bereits ab 2019. Also muss definiert werden, was ein "Null-Energie-Gebäude" sein und was dabei "Energie" heißen soll. Gesetzt ist, dass "Energie" als "Primärenergie" verstanden werden soll. Die im Gebäude anfallende Energie muss dazu umgerechnet werden in ihr Äquivalent im System - dies hat der Primärenergiefaktor zu leisten. Es hört sich technisch und unpolitisch an, doch das täuscht. Entschieden wird nämlich über das Gebäudeideal in diesem Lande.