Zukünftige Energie- und Industriesysteme
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Aufbruch zur strategischen Autonomie der EU in der Kriegsführung mit Mitteln wirtschaftlichen Zwangs
(2021)
Die geopolitische Situation ist im Umbruch. Wir sind im Übergang zu einer multipolaren Situation, die Hegemonialkonkurrenten organisieren sich in Blöcken. Die Stratifizierung des Raumes der Wirtschaft, "Globalisierung" genannt, verliert ihre Basis, die strikte Trennung von der Politik der Hegemonialkonkurrenten. Wirtschaft wird nun in Dienst genommen für politische Ziele. Das erfordert Aufrüstung in Mitteln der Wirtschaftskriegsführung. China und die USA sind darin weit vorangegangen. Die EU hat entschieden, ihrerseits nachzurüsten, um auf Augenhöhe zu kommen.
Obwohl viele der aktuellen Herausforderungen im Bereich der Energieversorgung eine internationale Dimension haben bzw. nur international gelöst werden können, ist die internationale Energiepolitik bis heute ein weitgehend ungesteuerter Politikbereich. Im letzten Jahrzehnt entwickelten sich zwar neue globale Kooperationsstrukturen und Initiativen, der Weg zu einer multilateralen, globalen Governance-Struktur, die zentrale Impulse für die gemeinsame Etablierung international geltender Normen und Regeln geben könnte, ist aber noch weit. Der Artikel führt in die aktuellen Entwicklungen ein und diskutiert die verbleibenden Herausforderungen.
Die EnEV ist eine Vorgabe, welche die alternativen Optionen zur Bestimmung des Energiebedarfs und seiner unterschiedlichen Deckungsoptionen mittels einer Metrik, dem ausgelösten Primärenergiebedarf - die Intention gemäß EPBD - bzw. dem ausgelösten nicht-erneuerbaren Energiebedarf - so die EnEV-Adaptation -, vergleichbar macht. Sie normiert somit ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Optionen. Die beiden herausgestellten Entscheidungen, die EnEV-Adaptation und die Entscheidung, den Primärenergiefaktor PEFne gegen Null konvergieren zu lassen, verändern somit Wettbewerbsverhältnisse. Der Diskussionsbeitrag geht den damit im Zusammenhang stehenden Fragen nach.
Die drei Partner der Europäischen Gesetzgebung haben sich Ende Juni 2008 auf die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Europäischen Emissionshandel verständigt. Das Besondere daran ist, dass nicht lediglich der EU-interne, sondern der "internationale" Luftverkehr der EU adressiert wurde, d.h. sämtliche EU-Territorium berührenden Flüge einbezogen sind. Diese "sektorale" Ausweitung des Emissionshandels hat in mehrererlei Hinsicht Pilotcharakter: (i) für die regionale Ausweitung des Emissionshandels der EU; (ii) für den Typ "Sektorabkommen" unter der UNFCCC-Nachfolgeregelung ab 2013; und (iii) für den Ansatz "asymmetrischer" Erweiterung des Klimaregimes seitens einer Regionalmacht, die gewillt ist, eine Vorreiterrolle einzunehmen, aber nicht bereit ist, dafür Wettbewerbsnachteile hinzunehmen. Dass der für (Langstrecken-) Luftverkehr spezifische zusätzliche Klimaeffekt nicht in Ansatz gebracht wurde, hat hier, in der WTO-Konfliktträchtigkeit des Vorgangs, seinen Grund.
Klima-Weltmacht Europa
(2008)