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Das Klimaabkommen von Paris ist ein Abkommen der Vereinten Nationen. Mit Artikel 4.1 wurde die Treibhausgasneutralität zum Ziel aller globalen Klimapolitik gemacht. Die Begriffe Klimaneutralität und Treibhausgasneutralität werden vom Klimasekretariat der Vereinten Nationen in der öffentlichen Kommunikation synonym verwendet. Die Europäische Kommission hat sich bisher im Zuge der Umsetzung ebenfalls für die synonyme Verwendung entschieden. In Deutschland ist es anders - da herrscht begriffliches Chaos.
Wichtiger Eckpunkt des EU-Pakets vom 23.1.2008 zur Realisierung der 20-20-20-Ziele ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien (REN) mittels einer Richtlinie, die national umzusetzen ist. Hierzu liegt ein Entwurf vor. Auch wenn es noch Auseinandersetzungen um die Alternative eines EU-weiten einheitlichen Systems auf Basis eines Quoten-/Zertifikatehandels versus nationaler Fördersysteme gibt, ist davon auszugehen, dass letztlich eine Koexistenz der EEG-artigen und der Quoten-Ansätze auf mitgliedstaatlicher Ebene möglich sein wird. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden nach innovativen Optionen gefragt, die die neue Rechtslage auf EU-Ebene für die mitgliedstaatliche Umsetzung bietet.
Die Entscheidung für ein von volatilen Erzeugungsquellen dominiertes Stromsystem stellt an die Stabilisierung des Systems neue Anforderungen. Zugleich bieten sich neue Optionen. Die bisherige Asymmetrie, nach der für die Stabilisierung die Kraftwerksseite verantwortlich sei, ist überkommene Praxis, deswegen auch heute habituell naheliegend, aber vermutlich nicht länger effizient. Die im Titel genannten nachfrageseitigen Ausgleichsoptionen (SE & DSM) bieten sich an. Im Beitrag wird deren Potential abgeschätzt. In vier Gestaltungsfeldern wird zudem gefragt, ob die bislang von der Politik gegebenen rechtlichen Mandate konsequent SE & DSM als Option berücksichtigen. Das Ergebnis ist viermal (weitgehende) Fehlanzeige.
Vom 28. November bis 10. Dezember 2005 fand im kanadischen Montreal die 11. Klimakonferenz (COP 11) statt. Doch diesmal kamen nicht nur die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention zusammen, sondern es traten gleichzeitig und erstmalig auch die mittlerweile 156 Mitgliedsstaaten des Kyoto-Protokolls zusammen (COP/MOP 1). Neben letzten Weichenstellungen für dessen Umsetzung ging es in Montreal insbesondere darum, Verhandlungen über die Fortentwicklung der Kyoto-Verpflichtungen auf den Weg zu bringen. Ein Anlass, um Bilanz zu ziehen.
Derzeit befindet sich der zweite Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundeswirtschaftsministeriums und Bundesbauressorts zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude in den Ressorts in der Abstimmung. Doch der Entwurf fällt weit hinter dem aktuellen klimapolitischen Aufbruch der Großen Koalition zurück und die Vorgaben der Europäischen Union erfüllt er nicht.
Emissions Trading Systems and Carbon Pricing schemes are spreading worldwide. This article looks at Carbon Pricing from the international perspective of the UN climate regime and describes what the Paris Agreement adopted in December 2015 means for international Carbon trading. In order to illustrate this, the authors first look back onto the provisions of the Kyoto Protocol and review its flexible mechanisms, namely International Emissions Trading, the Clean Development Mechanism (CDM) and Joint Implementation (JI). In a second step, the changes that the Paris Agreement (PA) brings about for the Carbon Markets are described. Art. 6 of the PA is analyzed, stressing that Art. 6 introduces a new element into emissions trading: all activities carried out under Art. 6 must lead to a net mitigation effect with respect to GHG reduction, thus abandoning the principle of "offsetting" that was at the heart of the project-based mechanisms of the Kyoto Protocol. The different Carbon trading options foreseen by Art. 6 are examined. Finally, the authors discuss ways forward and argue for early piloting schemes for the new "Paris mechanisms".
Klimasensitivität, Leben und die Grenzen der Science-Kultur : zum vierten IPCC-Sachstandsbericht
(2008)
Das IPCC hat mit seinem jüngsten Bericht eine Alarmstimmung ausgelöst. Unter anderem erhöhte es die "beste Schätzung" der Klimasensitivität (Temperaturerhöhung bei Verdoppelung der CO2-Konzentration) von 2,5 Grad auf 3 Grad. Ist diese Korrektur der Beginn einer Tendenz? Das Klimaproblem drängt die Science-Kultur, ihre Grenzen zu überschreiten und das Klimasystem als Teil des Klima-Erdsystems zu fassen, wobei zunehmend Lebensphänomene zu berücksichtigen sind. Diese dürften die Sensitivität des Systems besonders beeinflussen.
Gerhard Berz leitete lange Jahre die GeoRisikoForschung der Mü̈nchener Rück. Die Gründung seines Kompetenzzentrums ergab sich aus den Schutzzielen und dem Selbstverständnis des Unternehmens: Risiken müssen sachlich begründet eingeschätzt und existenzbedrohende Risiken ausgeschlossen werden können. Und da das dazu notwendige Wissen außen nicht verfügbar ist, muß es im eigenen Haus verfügbar gemacht werden. Mit der Einrichtung eines Forschungsinstituts seitens einer privatrechtlichen "Gesellschaft" ist eine überzeugende und modellhafte Antwort auf die Frage gegeben, welches Wissen zu welchem Zweck generiert, aufbereitet und - auch öffentlich, an Kunden - verbreitet werden muß, um Schäden von der Gesellschaft abzuwenden. Die Ausrichtung der GeoRisikoForschung der Münchener Rück als ein Modell für die internationale Klima- und Erdsystemwissenschaft im Verhältnis zu der sie tragenden Gesellschaft?
CO2-Abscheidung und -Lagerung bei Kohlekraftwerken : kein Beitrag zur Lösung des Klimaproblems
(2009)
Kohlekraftwerken nachgeschaltetes Carbon Dioxide Capture and Storage (CCS) dominiert die Debatte um CCS - zu Unrecht. Die Förderung dieser Anwendung torpediert den Übergang zu einem klimaneutralen Energiesystem: Sie schafft Anreize, weiter in die Kohleverstromung zu investieren und sie bedingt Wettbewerbsvorteile gegenüber Strom aus erneuerbaren Quellen. Dabei verursacht die Technologie aufgrund des Energieaufwands zur CO2-Abscheidung hohe Treibhausgasemissionen: Somit kann sie kein Element zur Lösung des Klimaproblems sein. Selbst ob und wie stark sie zur Emissionsminderung beiträgt, ist strittig - und hängt von der Wahl der Systemgrenzen ab.
Die multilaterale Politik bekennt sich zum Zwei-Grad-Ziel, um den Klimawandel zu begrenzen. Sie stützt sich dazu explizit auf Empfehlungen "der Wissenschaft". Bemerkenswert ist, dass sie sich dabei nicht - was doch naheläge - auf das IPCC beruft. Dieses Gremium hat sich nämlich explizit versagt, "Werturteile" wie das Zwei-Grad-Ziel zu formulieren. Da die Politik aber nach solchen Urteilen verlangt, bedient sie sich pragma tisch an anderer Stelle - bei einer Wissenschaft, die nicht strikt zwischen Fakten und Werturteilen trennt. Letzteres sollte auch ein Kennzeichen einer Wissenschaft von der Nachhaltigkeit (sustainability science) sein.