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Das BMUB bereitet eine Novellierung der energieökonomischen Gebäuderichtlinie (EnEV) in Deutschland vor, EnEG/EnEV und EEWärmeG sollen zusammengeführt werden. Hintergrund ist ein Auftrag aus der Europäischen Gebäuderichtlinie. Danach muss ab 2021 das (Fast-)Null-Energie-Gebäude der Standard (bei Neubauten) sein - für Gebäude der Öffentlichen Hand gilt das bereits ab 2019. Also muss definiert werden, was ein "Null-Energie-Gebäude" sein und was dabei "Energie" heißen soll. Gesetzt ist, dass "Energie" als "Primärenergie" verstanden werden soll. Die im Gebäude anfallende Energie muss dazu umgerechnet werden in ihr Äquivalent im System - dies hat der Primärenergiefaktor zu leisten. Es hört sich technisch und unpolitisch an, doch das täuscht. Entschieden wird nämlich über das Gebäudeideal in diesem Lande.