Die Geschehnisse in Fukushima und der anschließend von der Politik in Deutschland beschlossene endgültige Ausstieg aus der Atomkraft bewirken eine breite politische Hinwendung zur Energiewende. Das heißt, künftig erhalten erneuerbare Energien, Effizienzstrategien und dezentrale Erzeugungsalternativen einen deutlich größeren Stellenwert. Damit hat sich ein historisch einmaliges Zeitfenster für die Verwirklichung einer atomstromfreien und klimaschutzmotivierten Energieversorgung geöffnet. Und die Möglichkeiten der Stadtwerke, diesen Strukturwandel in der Energieversorgung maßgeblich mitzugestalten, sind vielfältig. Das war bereits im Jahr 2008 das Ergebnis einer dreijährigen Forschungspartnerschaft "Infrafutur" des Wuppertal Instituts.
Für die Energiewende im Ruhrgebiet muss eine umfassende Strategie einer Wärmewende verfolgt werden. Wichtige Treiber dafür sind die Stadtwerke mit ihren Nah- und Fernwärmenetzen. Doch im Wärmemarkt sind die bisherigen Transformationserfolge gering. Während erneuerbare Energien mittlerweile einen Anteil von über 30 Prozent im Stromsektor haben, spielen sie im Wärmebereich mit lediglich rund 10 Prozent eine bescheidene Rolle. Die erforderliche Wärmewende ist gekennzeichnet durch eine ausgeprägte Wechselwirkung zwischen den Sektoren Strom, Wärme, Gas und Mobilität (Sektorenkopplung).
Nicht nur für den Klimaschutz führt an der Wärmewende kein Weg vorbei. Mittelfristig wird sie auch die Heizkosten senken. Kurzfristig sind allerdings erhöhte Investitionen erforderlich, die für alle tragbar sein müssen. Ein wichtiges Instrument ist dabei die kommunale Wärmeplanung.
Sie wird kommen und sie wird zu erheblichem Aufwand bei den kommunalen Gebietskörperschaften führen, aber den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen auch Anleitung und Sicherheit für ihre Investitionen in zukunftsfähige Heizungssysteme bieten. Nach den bisherigen Planungen ist vorgesehen, dass seitens des Bundes ein Gesetz verabschiedet wird, welches die Länder verpflichten wird, flächendeckend eine kommunale Wärmeplanung zumindest für die mittleren und größeren Städte und Gemeinden vorzunehmen. Seitens der Länder wird diese Aufgabe dann an die Kommunen weitergegeben. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben bereits seit einiger Zeit Erfahrung mit diesem kommunalen Planungsinstrument. Der Gesetzentwurf auf Bundesebene wird noch für das zweite Quartal 2023 erwartet. Unabhängig davon sieht der Koalitionsvertrag der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vor, dass im laufenden Jahr 2023 der gesetzliche Ordnungsrahmen für die kommunale Wärmeplanung geschaffen wird. Der genaue Zeitplan steht somit noch nicht fest; klar ist aber, dass es in absehbarer Zeit zu einer Verpflichtung für die NRW-Kommunen kommen wird, solche Pläne zu erstellen. Es lohnt daher, sich bereits frühzeitig mit dem Thema zu befassen.
Seit 2005 ist die Energielandschaft in Deutschland von einer Stadtwerke-Gründungswelle gekennzeichnet. Bis einschließlich 2012 gab es 72 Neugründungen, weitere 48 kamen bis 2014 hinzu. In den letzten zehn Jahren sind mehr als 200 Konzessionen (Stand: Juni 2014) durch kommunale Unternehmen übernommen worden, wie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mitteilt. Dieser Beitrag verdeutlicht, dass Strom- und / oder Gas-Verteilnetzübernahmen trotz vielfacher Widerstände zustande kommen und dass mit Rekommunalisierungen vielfältige Chancen verbunden sind.
Vorteil Stadtwerke
(2018)
Unfair und trickreich : wie Stromkonzerne mit großer Marktmacht Rekommunalisierungen behindern
(2013)