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Vom 28. November bis 10. Dezember 2005 fand im kanadischen Montreal die 11. Klimakonferenz (COP 11) statt. Doch diesmal kamen nicht nur die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention zusammen, sondern es traten gleichzeitig und erstmalig auch die mittlerweile 156 Mitgliedsstaaten des Kyoto-Protokolls zusammen (COP/MOP 1). Neben letzten Weichenstellungen für dessen Umsetzung ging es in Montreal insbesondere darum, Verhandlungen über die Fortentwicklung der Kyoto-Verpflichtungen auf den Weg zu bringen. Ein Anlass, um Bilanz zu ziehen.
Wichtiger Eckpunkt des EU-Pakets vom 23.1.2008 zur Realisierung der 20-20-20-Ziele ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien (REN) mittels einer Richtlinie, die national umzusetzen ist. Hierzu liegt ein Entwurf vor. Auch wenn es noch Auseinandersetzungen um die Alternative eines EU-weiten einheitlichen Systems auf Basis eines Quoten-/Zertifikatehandels versus nationaler Fördersysteme gibt, ist davon auszugehen, dass letztlich eine Koexistenz der EEG-artigen und der Quoten-Ansätze auf mitgliedstaatlicher Ebene möglich sein wird. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden nach innovativen Optionen gefragt, die die neue Rechtslage auf EU-Ebene für die mitgliedstaatliche Umsetzung bietet.
Ende Dezember 2008 wurde im Europäischen Parlament die "Richtlinie über die geologische Speicherung von CO2" (auch als CCS-Richtlinie bezeichnet) verabschiedet, die eine Schlüsselrolle für die Entwicklung und die Umsetzung von Projekten der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) spielt. Der Artikel erläutert den Zusammenhang der CCS-Richtlinie mit dem Energie- und Klimapaket der EU, stellt die wesentlichen Inhalte der Richtlinie vor, zeigt die energiewirtschaftlichen Implikationen auf und arbeitet heraus, welche Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie nun vom deutschen Gesetzgeber erfolgen müssen.
Die Städte tragen weltweit am stärksten zum Klimawandel bei. Wer mit dem Klimaschutz ernst machen will, muss also dort ansetzen. Eine Metropole in einen weitgehend CO2-freien Ballungsraum umzuwandeln, ist eine sehr anspruchsvolle, aber machbare Aufgabe, die natürlich nicht umsonst zu haben ist, sich im Großen und Ganzen aber rechnet. Wie eine aktuelle Studie zeigt, lässt sich die weitgehende CO2-Freiheit aber nur realisieren, wenn der gesamte Entwicklungsprozess der urbanen Infrastrukturen in die Stadt-, Gebäude-, Verkehrs- und Energieplanung sowie in die Investitionsentscheidungen der privaten Akteure vorrangig integriert wird. Und wenn alle mitziehen: Verwaltungen, Stadtplaner, Energieversorger und der Bürger.
Die grundsätzliche wirtschaftstheoretische Kritik am Erneuerbare-Energien-Gesetz greift zu kurz
(2010)
Der volkswirtschaftliche Nutzen der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde wiederholt von verschiedenen Ökonomen und wirtschaftswissenschaftlichen Institutionen in Frage gestellt. Dabei wird zumeist als wesentliches Argument vorgebracht, dass das EEG unnötige Kosten für die Gesellschaft verursache und spätestens seit der EU-weiten Umsetzung eines Handels mit CO2-Emissionszertifikaten überflüssig sei. Eine genauere Betrachtung zeigt, dass diese Argumentation zu kurz greift, nicht zuletzt weil sie wesentliche ökonomische Zusammenhänge vernachlässigt.